Gasthaus und Pension Schlattheide 

1. Geltungsbereich:
1.1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Pension Schlattheide, nachstehend Pension genannt -. 
1.2.
Geschäftsbedingungen der Gäste finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
1.3.
Schriftform liegt auch vor, wenn über email der Schriftverkehr erfolgt. Der andere Vertragspartner muss seinen Namen, Telefonnummer sowie vollständige Anschrift mitteilen.
  
2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung:

2.1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage/Antrag des Gastes durch die Pension zustande. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.  Die Pension ist berechtigt, die Zimmerbuchung schriftlich anzufordern. Hiernach kommt es zu einer schriftlichen Bestätigung zur Annahme des Vertrages nebst Berücksichtigung dieser AGB durch die Pension.
2.2.
Vertragspartner sind die Pension und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
  
3. Leistungen, Preis, Zahlung, Aufrechnung, 

3.1.
Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pension beschränkt.
3.2.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise der Pension zu zahlen.  Maßgebend ist der Preis bei Vertragsabschluss.
  
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.  
3.4. Die Pension ist berechtigt den Preis zu ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl     der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.  
3.5. Reservierungen von Funktionsräumen (Restaurant o. ä.) stehen dem Gast nur zur vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung der Pension.
  3.7.Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und stellt die Pension von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.  
3.8.
Frühstück wird im Zeitraum von werktags von 08:00 – 10:00, Sonn- und Feiertage von 9:30 – 12:00 gereicht.
  
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung)

4.1.
Ein Rücktritt des Gastes des mit der Pension abgeschlossenen Beherbergungsvertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.
4.2. Sofern zwischen Pension und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.  
4.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommener Zimmerüberlassung hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparte Aufwendungen anzurechnen.  Nimmt ein Gast vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt und reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in   
folgender Höhe verpflichtet:
  Für eine Stornierung 2 Tage vor Anreisetermiin fällt keine Stornogebühr an
Für eine Stornierung 1 Tage vor Anreisetermin werden 25% der bestellten Leistung fällig, mindestens jedoch der Preis für ein volle Übernachtung
Für eine Stornierung am Anreisetermin werden  50% der bestellten Leistung fällig.
  
   
5. Rücktritt der Pension

5.1.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, kann die Pension vom Vertrag zurücktreten.
  5.2.
Die Pension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls
  
5.2.1.
Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
´
5.2.2.
Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. an der Person des Gastes oder des Zweckes, gebucht werden.

5.2.3.
Die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann.

5.2.4.
Zahlungsverzug besteht (s. P. 8.2.) und die Pension berechtigten Zweifel hat, die vorherigen Rechnungen bezahlt zu bekommen.
  5.3.Die Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechtes unverzüglich, wenn möglich in schriftlicher Form,  in Kenntnis zu setzen.
  5.4.Bei berechtigtem Rücktritt durch die Pension entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.  5.5. Die Pension kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.  
5.6 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum
unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
  
5.7 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten der Pension.  
6. Zimmerbereitstellung, -rückgabe

6.1.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die Pension ist grundsätzlich bemüht, den Erfordernissen entsprechend die Zimmer vorzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist die Pension verpflichtet, entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen
  6.2.
Die Übernahme der Zimmer ist ab 14:30 Uhr möglich. Frühzeitigeres und Anreisen nach 18.00 Uhr sind vorab telefonisch abzustimmen.
  
6.3.
In den Zimmern ist das Rauchen grundsätzlich untersagt. Wird gegen diese Vereinbarung verstoßen, fallen  evtl. Schäden oder Mehrkosten durch erhöhten Reinigungsbedarf  zu Lasten des Gastes.
   6.5.
Die Essenszubereitung auf den Zimmern ist auf das geringstmögliche zu begrenzen. Das Kochen/Braten in den Zimmern ist grundsätzlich untersagt. Hierfür steht dem Gast eine seperate Küche zur Verfügung-
Für die Aufbewahrung von Essen steht der pensionseigene Kühlschrank jederzeit zur Verfügung.
  
6.6. 
Die Einnahme von Alkohol ist dahingehend zu begrenzen, dass eine Belästigung der anderen Pensionsgäste unterbleibt und die Sicherheit des Hauses nicht gefährdet ist.
  
7. Haftung
 
7.1.Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  
7.2. Weckaufträge werden von der Pension nicht ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.  
7.3. Nachrichten und Post werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.  
7.4. Eine Haftung der Pension für Leistungen Dritter besteht nicht.  7.5.
Für Diebstähle aus den allgemein zugänglichen Räumen der Pension übernimmt die Pension keinerlei Haftung. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn der Nachweis auf grobe Fahrlässigkeit durch die Pension, auch für Erfüllungsgehilfen der Pension, erbracht wird. Für Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld etc. wird keinerlei Haftung übernommen. Der Nachweis obliegt dem Gast.
  7.6. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist verpflichtet dazu beizutragen, die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.  

8. Rechtsmodalitäten

8.1. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig.
  8.2.Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist die Pension berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.  
9. Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme, oder dieser Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  
9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.
9.3. Es gilt deutsches Recht  
9.4.  Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
9.5. Eine Ausfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Gast auf Wunsch zugesandt, ist Bestandteil der Homepage der Pension und liegt ferner in jedem Zimmer zur Einsichtnahme aus.  
Bünde, den 01.Juni 2015

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